Immobilien Nordamerika
Umschreibungsgebühren und erbschaftsteuerlicher Wert
Wealthcap Fonds
Wealthcap Immobilien Nordamerika 16
Erbschaftsteuerliche Werte
Zur Bewertung der Sachwertbeteiligung in der Erbschaftsteuererklärung können Sie den erbschaftsteuerlichen Wert für Ihre Beteiligung (bezogen auf das Festkapital) zum 01.01. des Todesjahres gemäß dem Treuhanderlass des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 16.09.2010 entnehmen.
Die Wertermittlung ist unverbindlich und unterliegt dem Vorbehalt der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung.
Bei Rückfragen der Finanzverwaltung zur erbschaftsteuerlichen Wertermittlung unterstützen wir Sie gerne. Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen, sich bei Fragen bezüglich der Erbschaftsteuererklärung an Ihren steuerlichen Berater zu wenden.
Erbschaftsteuerlicher Wert zum 13.06.2023 (Download)
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Erbschaftsteuerliche Werte
Zur Bewertung der Sachwertbeteiligung in der Erbschaftsteuererklärung können Sie den erbschaftsteuerlichen Wert für Ihre Beteiligung (bezogen auf das Festkapital) zum 01.01. des Todesjahres gemäß dem Treuhanderlass des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 16.09.2010 entnehmen.
Die Wertermittlung ist unverbindlich und unterliegt dem Vorbehalt der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung.
Bei Rückfragen der Finanzverwaltung zur erbschaftsteuerlichen Wertermittlung unterstützen wir Sie gerne. Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen, sich bei Fragen bezüglich der Erbschaftsteuererklärung an Ihren steuerlichen Berater zu wenden.
Erbschaftsteuerlicher Wert zum 31.12.2021 (Download)
Blue Capital Fonds
Berechnung von Umschreibungsgebühren
Für eine Übertragung aufgrund Verkauf oder Schenkung erfolgt gemäß den fondsvertraglichen Regelungen die Berechnung einer Umschreibungsgebühr.
- Umschreibungsgebühr: 250,00 EUR zzgl. USt.
Erbschaftsteuerliche Werte
Zur Bewertung der Sachwertbeteiligung in der Erbschaftsteuererklärung können Sie den erbschaftsteuerlichen Wert für Ihre Beteiligung (bezogen auf das Festkapital) zum 01.01. des Todesjahres gemäß dem Treuhanderlass des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 16.09.2010 entnehmen.
Die Wertermittlung ist unverbindlich und unterliegt dem Vorbehalt der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung.
Bei Rückfragen der Finanzverwaltung zur erbschaftsteuerlichen Wertermittlung unterstützen wir Sie gerne. Unabhängig davon empfehlen wir Ihnen, sich bei Fragen bezüglich der Erbschaftsteuererklärung an Ihren steuerlichen Berater zu wenden.
Erbschaftsteuerlicher Wert zum 31.12.2021 (Download)