
Verschenken & Übertragen
Sie sind an einer Übertragung Ihrer Sachwertbeteiligung interessiert?
Der steuer- und gesellschaftsrechtliche Übergang des Kommanditanteils erfolgt gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen. Im Regelfall ist hierbei als Stichtag der 01.01. des folgenden Jahres festgelegt.
Sachwerte verschenken
Grundsätzlich weisen wir Sie darauf hin, dass bei einer vorzeitigen Übertragung der Sachwertbeteiligung die Einkunftserzielungsabsicht in Frage gestellt werden kann. Ebenso wie ein Verkauf der Beteiligung ist auch die Schenkung eine bewusste Handlung, die dazu führt, dass keine Einkünfte mehr erzielt werden. Es besteht daher das Risiko, dass das Finanzamt unterstellt, der Anleger habe von Anfang an nicht die Absicht gehabt, Einkünfte zu erzielen („Liebhaberei“). Somit könnten steuerliche Verluste auch nachträglich aberkannt werden - mit der Folge, dass Sie gewährte Steuererstattungen zurückzahlen müssten.
Sachwerte
übertragen
Sofern Sie an einer Übertragung Ihrer Beteiligung interessiert sind, senden Sie uns bitte den vollständig ausgefüllten Auftrag (Download) zu. Im nächsten Schritt lassen wir Ihnen die individuell vorbereitete Übertragungsvereinbarung und alle weiteren Unterlagen zukommen.
Eventuell anfallende Kosten werden nach erfolgter Übertragung in Rechnung gestellt. Die Höhe der Übertragungsgebühr sowie den schenkungsteuerlichen Wert der Beteiligung (entspricht dem erbschaftsteuerlichen Wert) finden Sie im Kapitel „Steuerliche Werte“ auf dieser Seite.
Bitte beachten Sie, dass uns die vollständigen Unterlagen bis spätestens 15.11. eines Jahres vorliegen müssen, um rechtzeitig die Zustimmungen der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft bzw. der Treuhänderin einholen zu können.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Formulare und Informationen
Alle Formulare, die zur Übertragung notwendig sind, finden Sie hier direkt zum Download.