FAQ Zweitmarkt
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen Rund um das Thema „Zweitmarkt“.
Wie lange dauert die Verkaufsabwicklung bei einem Zweitmarktverkauf?
Die Verkaufsabwicklung dauert mindestens 4 Wochen. Einfluss auf äußere Faktoren wie die Nachfrage am Zweitmarkt, die Vermittlungsdauer, die Schnelligkeit der Kaufpreiszahlung durch den Käufer und die Bearbeitungsdauer durch die Fondsbörse können wir nicht nehmen. Wir begleiten Sie in dem gesamten Prozess und unterstützen Sie gerne.
Was kann ich machen, wenn der Verkauf nicht zustande kommt?
Kann Ihr Auftrag bei der Fondsbörse nicht ausgeführt werden, obwohl andere Vermittlungen stattfinden, kann es an Ihrem Mindestverkaufskurs bzw. Auftragslimit liegen. Wenn Sie bereit sind, Ihren Anteil zu einem niedrigeren Kurs zu verkaufen, besteht für Sie die Möglichkeit, mit einem Limitänderungsauftrag Ihr Limit anzupassen. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr Maklerauftrag noch gültig ist.
Kann ich von meinem Verkaufswunsch zurücktreten?
Ihr Maklerauftrag ist 9 Monate gültig. Erfolgte noch keine Vermittlung, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei von Ihrem Auftrag zurückzutreten. Bitte erklären Sie uns Ihren Rücktrittswunsch in schriftlicher Form. Wenn Sie dies wünschen, gerne auch per E-Mail.
Ist der Auftrag von der Fondsbörse bereits erfolgreich vermittelt worden, bedarf es der Zustimmung der Fondsbörse und des Käufers zum Rücktritt. Zudem wird Ihnen in der Regel die Fondsbörse einen Aufwendungsersatz in Höhe von 395,00 EUR berechnen
Warum muss ich eine Identitätsprüfung einreichen, obwohl ich bereits Anleger bin?
Obwohl Sie sich bereits als unser Anleger zum Zeitpunkt des Beitritts gemäß Geldwäschegesetz der Wealthcap gegenüber identifiziert haben, ist eine erneute Identifizierung bei der Fondsbörse erforderlich.
Durch Ihre Beauftragung der Fondsbörse, Ihren Anteil zu vermitteln, werden Sie neuer Vertragspartner der Fondsbörse. Die Fondsbörse ist gemäß Geldwäschegesetz verpflichtet, jeden Vertragspartner zu legitimieren, da sie u.a. auch die Überweisung des Kaufpreises an Sie vornimmt.
Welche Unterlagen werden von dem Bevollmächtigten oder dem Betreuer benötigt?
Bei einer Vertretung durch einen Bevollmächtigten benötigen die Fondsbörse und wir eine schriftliche Vollmacht im Original oder als Ausfertigung.
Von einem Betreuer benötigen wir die Bestallungsurkunde/Betreuerausweis sowie den gerichtlichen Beschluss zum Verkauf der Beteiligung. Beide Dokumente bitte im Original einreichen.
Ich habe eine Beteiligung geerbt, will diese aber nicht behalten. Wie kann ich meine Beteiligung veräußern?
Zunächst ist die Erbfallbearbeitung mittels Übertragung der Beteiligung auf einen Erben abzuschließen.
Sofern Sie als Erbe die Beteiligung nicht behalten möchten und sich die Investmentgesellschaft nicht bereits in Liquidation befindet, besteht im Anschluss die Möglichkeit, diese über den Zweitmarkt zu verkaufen.
In welcher Form werden die Verkaufsunterlagen von Wealthcap benötigt?
Bitte lassen Sie uns folgende Unterlagen mit Ihrer Originalunterschrift zukommen:
- Kaufvertrag in 3-facher Ausfertigung ergänzt um Ort und Datum
- vollständig ausgefüllter Maklerauftrag (Auftragslimit nicht vergessen!)
- Formular persönliche Identitätsprüfung mit der Bestätigung Ihrer Bank nebst Ausweiskopie
- Einverständniserklärung
Wie erfolgt die Kaufpreiszahlung?
Nach erfolgter Umschreibung informieren wir Sie, den Käufer und die Fondsbörse. Auf dieser Basis überweist die Fondsbörse Ihnen den Kaufpreis abzüglich der Provision etc. auf Ihr Konto - in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen.
Welche Übertragungsübergänge gibt es bei dem Verkauf meiner Beteiligung?
In den Gesellschaftsverträgen ist geregelt, dass eine Übertragung immer nur zum 01.01. des Folgejahres durchgeführt werden kann. Der wirtschaftliche Übergang, insbesondere hinsichtlich der Ausschüttungen, ist individuell im Kaufvertrag angegeben und entspricht dem Vermittlungsdatum (Ausnahme: Bei US-amerikanischen Immobilienfonds gibt es gesonderte Regelungen im Kaufvertrag). Die Kaufpreiszahlung wird aber bereits nach erfolgter Umschreibung durch die Fondsbörse vorgenommen.
Was ist der Hintergrund der Kursentwicklung & Preisbildung bei dem Verkauf der Beteiligung?
Der letztliche Ankaufs-/Verkaufskurs einer Sachwertbeteiligung, der sogenannte Zweitmarktkurs, ist immer ein Ausgleich zwischen den Interessen des Verkäufers und denen des Käufers. Er wird u. a. in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage ermittelt und hängt von einer Vielzahl anderer Faktoren ab. Deshalb ist z.B. der NAV einer Beteiligung zwar ein wichtiger Anhaltspunkt für einen möglichen Zweitmarktkurs – in der Praxis kann es aber zu erheblichen Abweichungen kommen.
Die Fondsbörse versucht durch das Meistausführungsprinzip die Interessen des Verkäufers und Käufers in Einklang zu bringen: Handelstäglich ermittelt sich ein Preis, zu dem alle vermittelbaren Aufträge für die jeweilige Fondsgesellschaft ausgeführt werden. Priorität bei der Ausführung haben die höchsten Kaufaufträge und die niedrigsten Verkaufsaufträge.
Hat der Verkauf steuerliche Auswirkungen auf mich?
Ein vorzeitiger Verkauf von Fondsbeteiligungen kann Steuerzahlungen auslösen.
Wir empfehlen vor einem Verkauf die Rücksprache mit dem persönlichen Steuer- und Rechtsberater.
Bitte beachten Sie unsere fondsspezifischen Informationsblätter.
Welche Kosten können auf mich zukommen?
Bei erfolgreicher Vermittlung:
- 3,25% des Verkaufspreises (Mindestbetrag: nominal 395,00 in Fondswährung)
- 30,00 in Fondswährung Transaktionsentgelt für Treuhandkonto-Abwicklung (Verkäuferanteil)
- 150,00 in Fondswährung für jede weitere Teilausführung
- 250,00 in Fondswährung bei Fremdwährungsfonds
- 200,00 USD bei US-amerikanischen Immobilienfonds für die steuerliche Verkaufsabwicklung unseres Dienstleisters Rödl & Partner
Bei Nichtabschluss trotz erfolgreicher Vermittlung:
- 395,00 EUR Aufwendungsersatz
Für die Unterstützung der Abwicklung erhält Wealthcap von der Provision der Fondsbörse bei Anteilsverkäufen 1,9% bezogen auf den Verkaufspreis, mindestens nominal 197,50 in Fondswährung, für weitere Teilausführungen jeweils 75,00 in Fondswährung oder im Falle Ihres Rücktrittes einen Betrag von 197,50 EUR.
Die Investmentgesellschaft, an welcher ich beteiligt bin, ist bereits in Liquidation. Kann ich dennoch meinen Anteil verkaufen?
Ein Fonds befindet sich in der Regel in Liquidation, wenn die Investitionsobjekte bereits veräußert wurden und die Überweisung des Veräußerungserlöses erfolgte. Die noch offene Schlussausschüttung beträgt in diesen Fällen zwischen 2 und 5 Prozent und wird zum Abschluss der Liquidationsphase ausbezahlt.
Wurde durch die Fondsbörse eine Handelsaussetzung vorgenommen, ist ein Verkauf über diesen Zweitmarkt nicht mehr möglich.
Welchen Vorteil hat der Verkauf über unseren Zweitmarkt-Service?
- persönlicher Ansprechpartner während der gesamten Verkaufsabwicklung
- aktuelle Information der Fondsbörse über die Kursindikation
- Zusendung aller notwendigen Vertragsunterlagen inkl. Ausfüllhinweisen
- Einholung der gesellschaftsvertraglichen Zustimmungen zum Verkauf
- Prüfung und Weiterleitung der vollständigen Vertragsunterlagen an die Fondsbörse Deutschland
- Kontrolle der Umschreibung
- Überwachung der Verkaufsabwicklung, insbesondere der Zahlung
- einfach, schneller und transparent