Interessens-
konflikte
Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten
Als Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) verwaltet die Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (kurz „Wealthcap“) ihre Investmentvermögen ausschließlich im Interesse der Anleger und erbringt alle Tätigkeiten mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit.
Die Wealthcap agiert hierbei stets im besten Interesse der von ihr verwalteten Investmentvermögen, der Anleger sowie im Sinne der Marktintegrität. Wealthcap trifft im Rahmen ihrer Tätigkeit angemessene Maßnahmen, um Interessenkonflikte möglichst zu vermeiden. Identifizierte Interessenkonflikte werden schnellstmöglich beigelegt, beobachtete oder nicht vermeidbare Interessenkonflikte werden offengelegt, um zu verhindern, dass diese den Interessen der von Wealthcap verwalteten Investmentvermögen und ihren Anlegern schaden.
Wann liegt ein Interessenkonflikt vor?
Ein Konflikt liegt dann vor, wenn konkurrierende Interessen
- zwischen Wealthcap (oder einem verbundenen Unternehmen) und dem von ihr verwalteten Investmentvermögen oder den Anlegern dieses Investmentvermögens,
- zwischen einem Mitarbeiter von Wealthcap und dem von ihr verwalteten Investmentvermögen oder den Anlegern dieses Investmentvermögens,
- zwischen Investmentvermögen oder den Anlegern dieses Investmentvermögens und einem anderen Investmentvermögen oder den Anlegern jenes Investmentvermögens,
- zwischen Investmentvermögen oder den Anlegern dieses Investmentvermögens und einem anderen Kunden der Wealthcap oder
- zwischen zwei Kunden
bestehen und infolge dessen ein erhöhtes Risiko besteht, dass die Interessen eines oder mehrerer Anleger und/oder Kunden Schaden nehmen können. Hierbei werden aktuelle und potentielle Anleger und Kunden von Wealthcap gleich behandelt.
Ein Interessenkonflikt kann auch dann vorliegen, wenn sich aus einer solchen Situation keine unethischen oder unangemessenen Handlungen ergeben, jedoch der Anschein unlauteren Verhaltens entstehen könnte, was das Vertrauen in Wealthcap untergraben könnte. Interessenkonflikte können aufgrund von geschäftlichen,
aufsichtsrechtlichen und organisatorischen Faktoren entstehen. Beispiele möglicher Interessenskonflikte sind:
- die Beauftragung von eng verbundenen Unternehmen und Personen
- persönliche Beziehungen der Geschäftsführung oder von Mitarbeitern mit diesen verbundenen Personen
- die Mitwirkung der Geschäftsführung oder von Mitarbeitern in Aufsichts- oder Beiräten oder der Geschäftsführung anderer Unternehmen
- persönliche Geschäfte der Mitarbeiter
- Gestaltung der Vergütungs- und Anreizsysteme
- Gewährung und Entgegennahme von Zuwendungen
Wie wird Interessenkonflikten vorgebeugt bzw. werden diese beigelegt?
Die Wealthcap hat ihre Mitarbeiter zur Einhaltung hoher Wertevorstellungen verpflichtet, um zu vermeiden, dass sachfremde Interessen die Geschäftstätigkeit der Wealthcap beeinflussen. Im Vordergrund der unternehmerischen Tätigkeit stehen hierbei immer die Interessen der Anleger bzw. der sorgfältige Umgang mit dem verwalteten Investmentvermögen. Die Standards der Wealthcap sind unter anderem im Code of Conduct sowie den internen Regelungen und Arbeitsanweisungen niedergelegt.
Die Wealthcap hat zudem verschiedene organisatorische und administrative Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten getroffen. Wealthcap hat Beurteilungs- und Managementprozesse zur Vorbeugung und Beilegung bestimmter Interessenkonflikte festgelegt, um Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen zu ergreifen, mit denen diese Konflikte vermieden/minimiert bzw. beigelegt werden können.
Zusätzlich wurde eine unabhängige Compliance-Funktion implementiert, welche eine Einschätzung des verbleibenden Restrisikos nach Anwendung der mitigierenden Maßnahme durchführt. Gleichzeitig unterstützt die Compliance-Funktion die Mitarbeiter bei der Umsetzung der definierten Standards und Regelwerke. Compliance entscheidet dabei nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben unabhängig von Weisungen und Interessen Dritter. Alle Mitarbeiter der Wealthcap sind verpflichtet, konfliktträchtige Transaktionen und Situationen unverzüglich an die Compliance-Abteilung zu melden. Die Compliance-Abteilung entscheidet in Abstimmung mit den zuständigen Geschäftsführern über das weitere Verfahren im Sinne des Investmentvermögens sowie deren Anlegern
Welche mitigierenden Maßnahmen wurden z.B. im Einzelnen ergriffen?
- Funktionale und hierarchische Trennung von Funktionsbereichen und Verantwortlichkeiten
- Festlegung von Vertretungsregelungen
- Einholung der Zustimmung der Anleger (Gesellschafterversammlung)
- Einbindung der Abteilung Compliance z.B. bei Personalentscheidung oder aufbauorganisatorischen Veränderungen
- Implementierung und Einhaltung von Richtlinien, Handlungsanweisungen und Verhaltensgrundsätzen
- Regelmäßige Durchführung von Mitarbeiterschulungen
- Einrichtung von Vertraulichkeitsbereichen und Informationsbarrieren
- Dokumentation und Reporting von Interessenkonflikten
- Überwachung bestehender und potenzieller Interessenkonflikte durch Compliance
- Implementierung eines unabhängigen Risikocontrollings
- Einführung von Regelungen für Zuwendungen und Mitarbeitergeschäfte
- Gestaltung von Vergütungssystemen, welche keine Anreize setzen, persönliche Interessen umzusetzen
- Implementierung von Regelungen zur Übernahme von Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen durch Mitarbeiter
- Regelungen zur Mitarbeitergeschäften und zur Einhaltung des Insiderrechts
- Erstellung und regelmäßige Aktualisierung einer Conflicts of Interest Policy (Grundsätze zur Berücksichtigung von Anlegerinteressen),
- Grundsätze zur bestmöglichen Ausführung beim Erwerb bzw. zur Veräußerung von Finanzinstrumenten
Weiterführende Informationen
Für weiterführende Informationen wenden Sie sich gerne an unsere Compliance-Abteilung: compliance@wealthcap.com